Mit wurde mal ein Sackschutz beschlagnahmt. So ein Plastikding, dass beim Baseball dafür sorgt, dass man die Eier nicht vom Ball zermatscht bekommt. Das wäre nach diesem Urteil auch nicht legal.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzwaffe
Der Begriff Schutzwaffe oder passive Waffe bezeichnet diejenigen Teile der Ausrüstung einer Person, die nicht zum Angriff, sondern zum Schutz des Trägers gegen Waffenanwendung bestimmt sind.
In der Bundesrepublik Deutschland verbietet § 17a Versammlungsgesetz das Mitführen als Schutzwaffe geeigneter Gegenstände zu einer Versammlung unter freiem Himmel (Kundgebung/Demonstration), sofern sie den Umständen nach dazu bestimmt sind, den Träger vor Zugriffen durch die Behörden zu schützen.
sofern sie den Umständen nach dazu bestimmt sind, den Träger vor Zugriffen durch die Behörden zu schützen. Ausgenommen sind ausdrücklich Gottesdienste und Brauchtumsveranstaltungen.
Die Kirche und Bräuche dürfen sich also schutzbewaffnen?
Ziemlich wild. Da geht es bestimmt um Masken und so? Die explizite Ausnahme impliziert ja dann dass es nicht mal vorsätzlich sondern nur dienlich sein muss.
Das hieße auch eine FFP2 Maske für man zum Schutz vor Krankheiten trägt wird ohne eigene Intention oder Zutun zur "Schutzwaffe".
Die alternative Interpretation wäre dass man Kirche und Brauch explizit erlaubt sich vor Zugriff durch Behörden zu schützen.
Warum es das Gesetz überhaupt gibt kann man sich vorstellen. Die Idee, dass man sich als Demonstrant nicht selbst schützen darf ist bedenklich.
Warum es das Gesetz überhaupt gibt kann man sich vorstellen. Die Idee, dass man sich als Demonstrant nicht selbst schützen darf ist bedenklich.
Ich kann den grundsätzlichen, theoretischen Gedanken hinter dem Gesetz schon nachvollziehen:
Demonstriert werden soll friedlich und unbewaffnet. Offene Konfrontation gehört da eigentlich nicht dazu. Die Einhaltung der entsprechenden Regeln hierzu überwacht der Staat im Rahmen seines Gewaltmonopols, er wird sich also immer die Oberhand sichern.
Wenn Demonstranten sich also zunehmend 'bewaffnen' bzw hier durch entsprechende Schutzausrüstung das Durchgriffsrecht des Staates auszuhebeln versuchen, wird der Staat nicht kapitulieren, sondern ebenfalls aufrüsten und es setzt sich eine ungesunde Spirale in Gang, an dessen Ende jedoch immer der Staat noch eine Schippe drauflegen wird.
Um das zu verhindern, schreibt man sich also die eigene Oberhand einfach gesetzlich fest und kann so einigermaßen verhindern, dass sich das immer weiter hochschraubt.
Richtig ist allerdings natürlich auch, dass sich Polizisten jenseits des Gesetzes schön unter diesem Deckmäntelchen verstecken können.
Vorallem wenn man sieht wie die Bullen idR bei Demos auftauchen. Wofür brauchen die denn die Schutzausrüstung, wenn sie keine Gewalt provozieren wollen?
Ist eine interessante Frage, ob die Ausrüstung und das Auftreten mehr von der erwarteten Gefahrenlage abhängen sollte oder müsste, und wie diese beurteilt wird. Ich nehme an das passiert auch schon. Aber vielleicht nicht angemessen?
Nächstes Mal lieber einen Traktor nehmen und 10 Jahre Rechtsstreit sparen.
Für jeden normal denkenden Menschen völlig klar, brauchte die deutsche Justiz halt noch einen Hinweis von oben. Aber man hat das Verfahren ja immerhin zehn Jahre ziehen können