this post was submitted on 23 Apr 2024
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Frag Feddit

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30 Minuten nach dem Unfall war ich in einem Krankenhaus. Ich wollte der Unfall als Wegeunfall melden, allerdings gab es ein Notfall und der Arzt konnte mich nicht behandeln. Ich habe mit einer Pflegekraft gesprochen und gesagt, ich würde nach Hause gehen, Schmerzmittel nehmen und mich normal krank melden.

In diesen 15 Tage war ich bei 4 verschiedenen Ärzten und nach mehreren Arbeitsunfähighkeiten und Untersuchungen bin ich immer noch mitten in Untersuchungen. Der Grund alle meiner Untersuchungen und AUs ist der Unfall. Ich dachte, da ich den Unfall nicht sofort als Wegeunfall gemeldet hatte, kein Anspruch mehr hatte, diesen als Wegeunfall zu betrachten.

Nun weiß ich nicht, ob ich was Falsches gemacht habe (das Wort Wegeunfall habe ich in den ärztlichen Praxen nicht mehr benutzt). Soll ich die Berufsgenossenschaft oder meine Krankenkasse das Bescheid sagen? Kriege ich Ärger, wenn ich das nicht mache?

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[–] [email protected] 0 points 1 year ago

[…] allerdings gab es ein Notfall und der Arzt konnte mich nicht behandeln. Ich habe mit einer Pflegekraft gesprochen und gesagt, ich würde nach Hause gehen, Schmerzmittel nehmen und mich normal krank melden.

Bei einem Wegeunfall musst du zu einem Durchgangsarzt gehen. Dieser hat eine besondere Zulassung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Falls der nächstgelegene „D-Arzt“ nicht bekannt ist, hilft eine Online-Suche auf der Webseite der DGUV weiter (www.dguv.de).

Außerdem gilt es, zügig den Arbeitgeber zu informieren. Auch Wegeunfälle, die nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, müssen aufgenommen werden.

Führt der Wegeunfall zur Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Unfallanzeige an die Unfallversicherung zu übersenden. Der betroffene Arbeitnehmer kann eine Kopie der Anzeige verlangen. Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind sofort zu melden.

Quelle: https://www.betriebsrat.de/news/unfall-auf-dem-arbeitsweg-20409

Also: du hättest zu einem D-Arzt gehen sollen. Mach das dennoch, auch wenn der Unfall schon etwas her ist. Normalerweise sollte der D-Arzt einschätzen können, ob er dir den Arbeitsunfall noch bescheinigen kann. Lass dir von den anderen Ärzten die Arztbriefe geben. Das ist die Dokumentation deines Falls. Du hast ein Recht auf diese Informationen und die Briefe sind normalerweise kostenlos. Mit den Diagnosen der anderen Ärzte, kann der D-Arzt den Unfall besser einschätzen.

Weiterhin solltest du deinem Arbeitgeber gemeldet haben, dass du einen Unfall auf dem Arbeitsweg hattest. Wenn du länger als drei Tage krank warst, hat dein Arbeitgeber deinen Unfall der Berufsgenossenschaft gemeldet.

Ärger bekommst du nicht. Das Problem ist, dass du eventuell Ansprüche verlierst, wenn du es nicht als Wegeunfall meldest.