[…] allerdings gab es ein Notfall und der Arzt konnte mich nicht behandeln. Ich habe mit einer Pflegekraft gesprochen und gesagt, ich würde nach Hause gehen, Schmerzmittel nehmen und mich normal krank melden.
Bei einem Wegeunfall musst du zu einem Durchgangsarzt gehen. Dieser hat eine besondere Zulassung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Falls der nächstgelegene „D-Arzt“ nicht bekannt ist, hilft eine Online-Suche auf der Webseite der DGUV weiter (www.dguv.de).
Außerdem gilt es, zügig den Arbeitgeber zu informieren. Auch Wegeunfälle, die nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, müssen aufgenommen werden.
Führt der Wegeunfall zur Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Unfallanzeige an die Unfallversicherung zu übersenden. Der betroffene Arbeitnehmer kann eine Kopie der Anzeige verlangen. Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind sofort zu melden.
Quelle: https://www.betriebsrat.de/news/unfall-auf-dem-arbeitsweg-20409
Also: du hättest zu einem D-Arzt gehen sollen. Mach das dennoch, auch wenn der Unfall schon etwas her ist. Normalerweise sollte der D-Arzt einschätzen können, ob er dir den Arbeitsunfall noch bescheinigen kann. Lass dir von den anderen Ärzten die Arztbriefe geben. Das ist die Dokumentation deines Falls. Du hast ein Recht auf diese Informationen und die Briefe sind normalerweise kostenlos. Mit den Diagnosen der anderen Ärzte, kann der D-Arzt den Unfall besser einschätzen.
Weiterhin solltest du deinem Arbeitgeber gemeldet haben, dass du einen Unfall auf dem Arbeitsweg hattest. Wenn du länger als drei Tage krank warst, hat dein Arbeitgeber deinen Unfall der Berufsgenossenschaft gemeldet.
Ärger bekommst du nicht. Das Problem ist, dass du eventuell Ansprüche verlierst, wenn du es nicht als Wegeunfall meldest.