this post was submitted on 27 May 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist meines Wissens nach unwirksam, insofern dort keine maximale Zahl explizit genannt wird. Der Arbeitnehmer muss bei Vertragsunterzeichnung die Möglichkeit haben, das erwartete Arbeitspensum abzuschätzen und mit dem Gehalt abzuwägen. Pauschal alles mit drin, egal wann und wie viel ist nicht zulässig.
Exakt. Kenne das genau so auch aus der Beratung. Da steht oft drin: "Überstunden bis zum Umfang von 10 % über die Wochenarbeitszeit hinaus gelten als vom Gehalt abgedeckt."
Für Besserverdiener (> 7300€ / Monat) besteht grundsätzlich auch kein Anspruch auf Ausgleich der Überstunden.