this post was submitted on 08 Jul 2025
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Deutschland

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[–] [email protected] 0 points 2 days ago (1 children)

Und da es Geschlechter Gleichheit gibt wird es eventuell einkassiert wenn man damit vor Gericht geht. Oder sehe ich das falsch?

Wenn du Art 3 GG meinst, den gab es auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht. Da beides Verfassungsrang hat, sticht das eine das andere nicht aus.
Gerichte haben bisher immer entschieden, dass das rechtlich zulässig ist: https://www.bverwg.de/de/260606B6B9.06.0

Hier auch noch aus einem Urteil des BVerfG:

  1. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf männliche Bürger keinen Verfassungsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 12, 45 <52 f.>; 48, 127 <161, 165>). Zur Begründung hat es ausgeführt, dass Art. 73 Nr. 1 GG und Art. 12 Abs. 3 GG gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG hätten (vgl. BVerfGE 12, 45 <52>).

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/03/lk20020327_2bvl000202.html

Tatsächlich mussten sich Frauen das Recht auf freiwilligen Wehrdienst Anfang 2000 überhaupt erst gerichtlich einklagen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kreil-Entscheidung

[–] [email protected] 0 points 2 days ago

Grundsätzlich ist das natürlich richtig. Ich Frage mich allerdings, ob das Urteil noch zeitgemäß ist.

Es wurden diverse Schritte unternommen, um mehr Gleichstellung zwischen Frauen und Männern zu schaffen. 2006 war es noch deutlich normaler, dass Männer eben Karriere machen und Frauen sich um den Haushalt und die Kinder kümmern. 2006 war Elternzeit für Väter z.B. noch eine Kuriosität. Heute sieht das zum Glück anders aus.

Wir sind keinesfalls schon bei Gleichstellung angekommen. In diesem Prozess müssen jedoch die Privilegien und Pflichten immer wieder neu abgewogen werden, und ich denke, da ist 9 Monate Lebenszeit nicht unerheblich.