this post was submitted on 12 Feb 2024
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Frag Feddit
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Bin absolut kein Anwalt und vielleicht ist das auch gut so. Ich versuche es einfach mal mit meiner Logik, die natürlich auch falsch sein kann. Ich hoffe ich werde korrigiert, falls ich falsch liege.
Ist die Umluftfunktion im Zeitraum der Testmöglichkeiten überprüfbar gewesen? (Bspw Lüfter dreht oder dreht nicht) zeitlich/technisch. Wenn ja, dann liegt es eher bei dir, dass du das eben nicht ordentlich gemacht hast. Aber rechtlich gibt's dafür wahrscheinlich wiederum keine Grundlage, kann ich mir zumindest vorstellen, dass man dazu nicht mal rechtlich verpflichtet ist.
Ansonsten, kann die vollständige Funktionalität nur bei tatsächlichem Gebrauch überprüft werden und dann kann sich der Privatverkäufer da, meines Wissens nach, nicht mit Zusatzklauseln Freikaufen. Er müsste den Ofen zurücknehmen, weil nicht funktionsfähig. Gleichzeitig kann man ggf. kaputte Funktion aber auch nicht als Betrug auslegen, wenn sie bei Besichtigung und Funktionstest nicht überprüfbar waren.
Ein Anwalt holt dann vielleicht noch was raus, wenn der Ofen zu günstig war und der Privatverkäufer quasi Müll als funktionsfähig verkauft hat und über den Preis versucht hat zu locken.
Tatsächlich bin ich ebenfalls daran interessiert hier mal eine eindeutige Antwort zu finden. Da ich überlege meine alte GPU zu verkaufen und ich mich auch absichern möchte, nicht das ein Käufer nach Monaten zu mir kommt und was von kaputter Lüftung behauptet, obwohl beim Verkauf alles funktioniert hat.
Vielen Dank für die Antwort. Bei dem billigen Modell von Ofen bleibe ich aus Risikogründen wohl eher bei "Tja, machste nichts." Beweisen kann ich ja entsprechend auch nichts. Was den Test angeht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ich diese komplett sagen wir in einer Stunde hätte durchführen können, bei Besichtigungen die nur für eine halbe Stunde angesetzt waren, aber wie gesagt zu viel Risiko am Ende für zu wenig, auch, wenn es unfair und ärgerlich bleibt.