ich_iel
Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.
Alle Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dürft euch frei entfalten!
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Befreundete Kommunen:
Regeln:
1. Seid nett zueinander
Diskriminierung anderer Benutzer, Beleidigungen und Provokationen sind verboten.
2. Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben
Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.
Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.
3. Keine Hochwähl-Maimais oder (Eigen)werbung
Alle Pfosten, die um Hochwählis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. für andere Gemeinschaften.
4. Keine Bildschirmschüsse von Unterhaltungen
Alle Pfosten, die Bildschirmschüsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Unterhaltungen mit KIs.
5. Keine kantigen Beiträge oder Meta-Beiträge
ich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-Beiträge, insbesondere über gelöschte oder gesperrte Beiträge, sind nicht erlaubt.
6. Keine Überfälle
Wer einen Überfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklären. Brigadieren ist strengstens verboten.
7. Keine Ü40-Maimais
Maimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von Rüdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.
8. ich_iel ist eine humoristische Plattform
Alle Pfosten auf ich_iel müssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die Atmosphäre auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
9. Keine Polemik, keine Köderbeiträge, keine Falschmeldungen
Beiträge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primär Empörung, Aufregung, Wut o.Ä. über ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.
Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.de
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"Deutschland den Deutschen" ist nicht Verfassungsrechtlich bestätigte Meinungsfreiheit, sondern eine NS Parole, und Volksverhetzung.
Schon interessant, dass solche berechtigte Kritik an den Kalifat-Islamisten immer jegliche Grundlage verliert, wenn im gleichen Rahmen Rechtsradikalismus verharmlost wird.
Ob Kalifat-Islamisten in Hamburg oder Rechtsradikale auf Sylt, beides sind verachtenswerte Gruppen, denen jeder vernünftige Mensch gleichermaßen und entschieden entgegen stehen sollte!
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/rk20100204_1bvr036904.html
Du liegst falsch es ist defakto Meinungsfreiheit, solange es nicht als Bedingung verwendet wird, auch wenn es durchaus hart an der Grenze zur Volksverhetzung liegt und ich diese Meinung nicht gutheißen kann.
Und nein, die deppen auf sylt sind besoffen Jugendliche, die einen "meme" song grölen (was ich nochmals nicht gutheiße) und die anderen sind hart an der Grenze zum Terrorismus. Ganz großer unterschied, beides ist mist, aber auch in mist gibt es Abstufung, sylt ist da eher eine ganz kleine dumme Aktion mist und das andere eine große organisierte Aktion.
Auch muss man erneut in Frage stellen ob die Leute auf sylt rechtsradikale oder überhaupt Rechte sind, und nicht einfach edgy Teenager die über die Stränge schlagen weil sie besoffen sind (außenvor hier der hitlergrüsler)
Dazu die mehr oder weniger vollständige Einordnung ist hier zu finden https://ani.social/comment/4999333
Dieses Urteil beschäftigt sich nicht mit Volksverhetzung, auch wenn man das auf den ersten Blick annehmen könnte. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass die Plakate keine Verletzung der Menschenwürde darstellen. Aus diesem Grund hätten die Gerichte das Recht auf Meinungsfreiheit gegen den Tatbestand der Volksverhetzung abwägen müssen. Dies haben sie jedoch nocht getan, da dies bei einem Verstoß gegen die Menschenwürde nicht notwendig ist. Ob die Angeklagten nicht doch Volksverhetzung begangen haben, hat das BVerfG nicht festgestellt. Das ist nämlich auch gar nicht seine Aufgabe.
Ich glaube du bist maßgeblich fehlgeleitet, es ist die Aufgabe des Verfassungsgerichts zu bestimmen was Meinungsfreiheit ist, und das haben sie dort gemacht. Die Einordnung war das es unter Meinungsfreiheit fällt ist nämlich absolut Sache des Verfassungsgerichts wenn es in Frage steht.