Ob das Ordnungsamt in Neustadt an der Weinstraße richtig entschieden hat? Die SWR-Rechtsredaktion ordnet den Fall ein: "Geht man davon aus, dass es für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin problemlos möglich war, sich am Wahlstand zu informieren, würde eine Störung wohl noch nicht vorliegen. Möglicherweise könnte die Stadt in der Protestaktion aber eine strafbare Beleidigung gesehen haben."
Mir war so, dass es zahlreiche Gerichtsurteile gibt, dass Politiker auch als Personen einen raueren Ton aushalten müssen und dass "Beleidigungen" gegen Institutionen nochmal mehr Spielraum haben, weil sie nicht persönlich sind.
Mir war so das: "Scheiß Bulle!" Eine Beleidigung darstellen kann, ein "ACAB" T-Shirt ist es meistens nicht, außer man provoziert damit einen bestimmten Polizisten.
https://ht-strafrecht.de/blog/archiv/acab/
Wenn er sich also einfach vor den AfD Stand gestellt hat, ohne gezielt mit den dort stehenden AfDlern zu interagieren, auf sie mit dem Finger zu zeigen o.ä. klingt das aus meiner Laiensicht nach einem sehr dünnen Vorwurf.
Natürlich darf man sagen, dass man eine Partei scheiße findet.