this post was submitted on 01 Feb 2024
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Frag Feddit
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Kleine, aber feine, Unterscheidung: bei einem Verbotsverfahren geht es nicht um Rechtsextremismus (denn der wurde ja in Teilen bereits offiziell vom BfV bescheinigt), sondern um verfassungsfeindliche Bestrebungen. Die sind in der Regel deutlich schwerer nachzuweisen!
Trotzdem würde die AfD ein Urteil, dass ihr verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht nachweisen können, als Persilschein gegen jede Kritik interpretieren, und im schlimmsten Fall schließt sich die Union dieser Interpretation an.
Was braucht es denn noch, um das Verfassungsgericht davon zu überzeugen, dass diese Partei aufzulösen ist? Wenn sich bereits etliche Hunderttausende auf die Straßen stellen um die AfD aus den Parlamenten zu kriegen? Muss es erst zu bürgerkriegsähnlichen Gewaltauseinandersetzungen kommen?
Es dürfte zu spüren sein, dass der Ton sich im Bundestag in einer Art und Weise verändert hat, die ausschließlich von der Polemik der rechten getrieben wird. Ich sehe daher die "aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" gegeben und auch das "planvolle Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen." Der Haken ist: die sind ja nicht blöd und schreiben das so in ihr Parteiprogramm. Das wird schön als Reform getarnt. Aber da kennen sich Juristen besser aus. Ich finde, die Partei gehört verboten, wir brauchen nun Juristen, die die Verfassungsfeindlichkeit belegen. Oder bessere Gesetze, getragen von Grünen, SPD, FDP UND CDU.