this post was submitted on 18 Mar 2024
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

Regeln

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[–] [email protected] 0 points 8 months ago (4 children)

Aktuell sieht das Gesetz 2½h tägliche Pendelzeit als noch zumutbar an, § 140 (4) SGB III (außer in einer Region sind längere Pendelzeiten üblich). Nach 3 Monaten muss man aber umziehen, sofern nicht familiäre Bindungen entgegenstehen.

[–] [email protected] 0 points 8 months ago (1 children)

Vor Ende der Probezeit also. Coole Regelung.

[–] [email protected] 0 points 8 months ago

Sorry missverständlich, gemeint ist nach 3 Monaten der Arbeitslosigkeit gelten diese Zeitgrenzen fürs Pendeln im Grunde nicht mehr, weil man dann auch umziehen muss....

[–] [email protected] 0 points 8 months ago (1 children)

2h Abfahrt sind 4h pendelzeit.

[–] [email protected] 0 points 8 months ago

Aber das Gesetz spricht doch von 2,5h Pendelzeit? Immer noch unglaublich viel zu viel, aber verdoppeln müssen wir es jetzt nicht künstlich.

[–] [email protected] 0 points 8 months ago

Absolut wild. Ich persönlich finde ja alles weiter als 15 Fahrradminuten unzumutbar.