Vom ganz großen Wurf bei der Cannabislegalisierung hat sich die Ampel schon verabschiedet. Nun gibt es zumindest Klarheit, wann sich das Kabinett mit der überarbeiteten Reform befassen soll.
Der Zeitplan für das Cannabisgesetz der Ampel konkretisiert sich. Aus Regierungskreisen heißt es nach SPIEGEL-Informationen, dass ein Entwurf bis Mitte August ins Kabinett eingebracht werden soll. Das ist ein recht strammer Zeitplan, drängt die SPD doch schon auf Tempo.
»Ich rechne damit, dass der Gesetzentwurf spätestens nach der sitzungsfreien Zeit seinen Weg zu uns ins Parlament findet«, sagte Katja Mast, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion im Bundestag. Aktuell sei er in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) im April vorgestellten Eckpunkte seien »eine sehr gute Grundlage«.
Der letzte Sitzungstag des Bundestages vor der Sommerpause ist Freitag, 7. Juli. Danach finden etwa zwei Monate lang keine Sitzungen statt. In diesem Jahr ist als erster Sitzungstag nach der Sommerpause Montag, 4. September, vorgesehen.
Ursprünglich hatte die Ampel ein Cannabisgesetz vorgesehen, das einer Revolution in der deutschen Drogengesetzgebung gleichgekommen wäre. Noch im vergangenen Herbst hatte Lauterbach eine weitgehende Legalisierung angekündigt. Der Anbau sollte in Deutschland geregelt werden, verkauft werden sollte das Gras in lizenzierten Geschäften.
Dann allerdings wurde klar, dass das nicht mit EU-Regeln vereinbar ist , die Mitgliedstaaten verpflichten, illegalen Handel mit Drogen wie Cannabis unter Strafe zu stellen. Dies zu ändern, würde lange dauern.
Deshalb verfolgt die Ampel nun andere Ziele, die Lauterbach und Özdemir Mitte April vorstellten. Dabei war die Rede vom »Schutz unserer Kinder« und einer »evidenzbasierten Cannabispolitik«.
Erstens soll Cannabis kurzfristig aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen und der Besitz von bis zu 25 Gramm erlaubt werden. Privatleute sollen drei weibliche Pflanzen anbauen dürfen, der Anbau soll auch in sogenannten Cannabis Social Clubs erlaubt werden. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein, und der THC-Gehalt soll begrenzt werden.
Zweitens sollen der kommerzielle Anbau und die lizenzierte Abgabe von Cannabis in Geschäften künftig fünf Jahre lang in Modellregionen erprobt werden – unter wissenschaftlicher Kontrolle.
Mehrere Punkte waren zuletzt noch strittig. So will Lauterbach etwa den Verkauf von sogenannten Edibles (THC-haltiger Lebensmittel) verbieten – Teile von FDP und Grünen halten diese Form des Cannabiskonsums aber für weniger schädlich als das Rauchen und wollen Edibles deshalb erlauben.
Und für die Modellregionen ist ein zweiter Gesetzentwurf notwendig, der von der EU geprüft werden soll. »Mit dem Gesetzentwurf zu kommunalen regionalen Modellprojekten rechnen wir im Herbst«, sagte Mast. Man wolle »einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik« vollziehen. »Für uns ist die Legalisierung von Cannabis nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage, sondern insbesondere im Lichte des Kinder- und Jugendschutzes sowie des Gesundheitsschutzes geboten.«