Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht. Auch gegen die jüngste Entscheidung kann die Bundesregierung in Revision gehen. Auch dann wäre der Fall eine Angelegenheit für das Bundesverwaltungsgericht.
Sagt doch leider alles über Klimapolitik in diesem Land. Ohne entsprechende Konsequenzen wird es auch dieses mal niemanden wirklich interessieren.