this post was submitted on 26 Feb 2024
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Deutschland
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Könnte der sehr geehrte Herr Bundeskanzler jetzt bitte endlich den Finger aus dem Arsch nehmen und die Hurensöhne vor das Bundesverfassungsgericht bringen?
Die Angst, durch ein Verbotsverfahren sogenannte „Sympathiewähler“ an die AfD zu verlieren, ist leider offenbar weiterhin zu groß.
Es wäre nötig, klarzumachen (Demos, Briefe an Abgeordnete etc.), dass die Regierungsparteien für noch viel mehr Menschen unwählbar werden, wenn sie weiter nichts gegen Rechtsextreme unternehmen.
Der Argumentation, dass ein solches Verbotsverfahren nicht unbedingt erfolgreich wäre, kann ich auf jeden Fall beim besten Willen nicht mal mehr im Ansatz folgen. Natürlich ist bei keinem Gerichtsverfahren vorher das Urteil klar, aber wie sehr müssen die Erfolgschancen denn noch wachsen, wenn inzwischen selbst der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextrem einstuft.
Ist doch egal, wenn die dann verboten wird zählen die Stimmen nicht?
So ein Verbotsverfahren dauert zu lange, um bei der nächsten Bundestagswahl bereits wirksam zu sein. Selbst bei der offen als Nachfolger der NSDAP auftretenden SRP dauerte es 1951/52 fast ein Jahr von Antrag bis Urteil. Bei der KPD dauerte es ca. fünf Jahre. Der letzte Versuch, die NPD zu verbieten, zog sich über drei Jahre.
Bei der Bundestagswahl 2025 wird die AfD also mit großer Sicherheit antreten können. Umso wichtiger ist es, das Verbot zeitnah auf den Weg zu bringen. Sonst stehen sie 2029 mit Sicherheit auch noch auf den Stimmzetteln.
Falls es dann überhaupt noch Stimmzettel gibt.
Klar wirds den geben, sieht dann halt ungefähr so aus
Das Bundesverfassungsgericht ist unabhängig. Das heißt, dass niemand ihm sagen darf, wie es entscheiden soll. Auch nicht der Bundeskanzler oder die Regierung. Diese Unabhängigkeit ist ganz wichtig in einer Demokratie. https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/b/bundesverfassungsgericht.html
Das könnte sich aber unter einer AfD-Regierung schnell ändern.
Deswegen sagte ich ja "VOR das BVerfG bringen" und nicht "der Kanzler entscheidet". Was er tun muss, ist Klage einreichen.
Ja, wir könben froh sein, dass das so ist. Aber wenn niemand Klage einreicht, dann gibt es auch kein Urteil.
Ich zitiere von der Website des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Parteiverbotsverfahren:
"Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung."
Ohne einen solchen Antrag kann das Bundesverfassungsgericht gar nicht handeln.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html;jsessionid=C09A5639EFC08356EC881A629A34E390.internet002
Ja aber Das Bundesverfassungsgericht kann nur auf Antrag tätig werden. Was die Regierung tun könnte wäre den Antrag stellen.