this post was submitted on 21 Feb 2024
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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Bundesländer:
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MODERATORS
Das passive Wahlrecht von gewählten Vertretern muss bei Korruption weg, denn Korruption ist ja immerhin ein Missbrauch der und ein Verbrechen gegen die Demokratie selbst.
Ich kann die Motivation nachvollziehen. Aber Korruption ist auch ein weites Feld. Jemand der dutzende Millionen mit Maskendeals gemacht hat, ist deutlich anders unterwegs, als jemand, der sich einmal zu einer Konferenz mit all inclusive 5 Sterne Unterbringung für 5.000€ hat einladen lassen.
Das Letztere is auch nicht akzeptabel, aber durch die öffentliche Verurteilung plus eine Sperre für z.B. eine Legislatur gäbe es sehr deutliche Konsequenzen. Wer es danach nochmal schafft, die Wähler zu überzeugen hat mMn. eine zweite Chance verdient.
Sind die Regeln zu drakonisch können sie auch wieder allzu leicht missbraucht werden, um politische Gegner mit fingierten Fällen auszuschalten.
Ich spreche Leuten, die sich bestechen lassen, grundsätzlich die charakterliche Eignung dafür ab, in einem repräsentativen demokratischen System Wähler zu vertreten.
Ob sich jemand, der das einmal gemacht hat, charakterlich ausreichend wandeln kann, um doch wieder geeignet zu sein, weiß ich nicht. Sollte das nachweisbar der Fall sein, kann man natürlich über eine zeitlich begrenzte Aberkennung des passiven Wahlrechts reden.