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Bei Straftaten liegt die Latte höher das muss die Polizei verfolgen, mal nen Auge zudrücken geht nicht.
Natürlich wäre es sinvoll überholen als "Fahrspurwechsel" zu definieren. Das ist wesentlich klarer als Zentimeterangaben.
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Mir fällt keine Straße ohne Mittelline ein, die so breit ist das ein Radfahrender mit 2m Abstand überholt werden kann (wenn man den Radfahrenden auch noch 80-100cm Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbanrand gönnt).
Ausserdem kann/sollte der Radfahrende in solchen Situationen den Autofahrenden ja per Handzeichen signalisieren das er überholen darf.