Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs droht mit Strafe wegen Volksverhetzung gegen den, der die „Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“
Die Bevölkerungsgruppe wäre in diesem Fall Parteimitglieder und Wähler der Grünen
Der Aufruf dazu, sie aktiv von Teilen des alltäglichen Lebens auszuschließen, kann als "verächtlich machen" gewertet werden
Die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin prüft aber noch den Anfangsverdacht der Volksverhetzung, hoffentlich kommt sie zu einem transparent begründeten Ergebnis.
Mich interessiert aber, warum das für dich einfach nur eine Meinungsäußerung darstellt. (Zu den anderen Fällen kann ich mich nicht äußern, da ich sie nicht kenne.)
Zitat aus dem Artikel:
Die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin prüft aber noch den Anfangsverdacht der Volksverhetzung, hoffentlich kommt sie zu einem transparent begründeten Ergebnis. Mich interessiert aber, warum das für dich einfach nur eine Meinungsäußerung darstellt. (Zu den anderen Fällen kann ich mich nicht äußern, da ich sie nicht kenne.)