Liska

joined 1 year ago
[–] [email protected] 0 points 5 months ago (1 children)

Schöne "Patrioten" sind mir das - diese fucking Landesverräter gehören endlich überwacht, verboten und an die Wand gestellt! - wieder dem Krieg und Faschismus in Deutschland und der ganzen Welt!

[–] [email protected] 24 points 5 months ago (1 children)

In fact, there is no American-style majority voting system in Germany - as long as the elected party receives more than 5% of the vote in the federal election, it is represented in our parliament! ...Nonetheless, Germany is struggling with exactly the same problem of right-wing / neo-fascist populism as basically every nation in the Western world at the moment...

For more reading on Germany's political power / party dynamics, please have a look here!

[–] [email protected] 0 points 7 months ago

Praktisch bedeutet das im Ergebnis, dass die Rechtsabteilung deiner Versicherung sich mit dem vermeintlichen Anspruchinhaber juristisch für dich auseinandersetzt und du nicht mehr selbst mit den Leuten kommunizieren musst!

 

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Anordnung der Stadt Fulda bestätigt, wonach die dort ansässige Handelskette Tegut ihre zunächst rund um die Uhr die ganze Woche lang geöffneten Mini-Supermärkte "Teo" an Sonn- und Feiertagen schließen muss. Ein durchgehendes Verkaufsangebot verstößt den Kasseler Richtern zufolge gegen das Ladenöffnungsgesetz des Bundeslandes, auch wenn die Digital-Spätis generell ohne Kassenpersonal auskommen und an Sonn- und Feiertagen Regale auch nicht manuell nachgefüllt werden. Verkaufsstellen, die von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilhalten, müssen demnach an Ruhetagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein.

Der Streit mit der Fuldaer Stadtverwaltung zieht sich schon länger hin. Am 8. Oktober 2021 verfügte diese gegenüber Tegut mit sofortiger Wirkung, die auf dem Gebiet der Kommune aufgestellten Verkaufsmodule an Sonn- und Feiertagen zu schließen. Hiergegen wandte sich der Händler mit einem gerichtlichen Eilantrag, den das Verwaltungsgericht Kassel Anfang 2022 ablehnte (Az.: 3 L 1734/21.KS). Der VGH hat diese Entscheidung nun mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss vom 22. Dezember bestätigt (Az.: 8 B 77/22). Er begründet dies etwa damit, dass das Ladenöffnungsgesetz keinen persönlichen Kontakt mit einem Verkäufer voraussetze. Es mache für das Feilhalten von Waren keinen Unterschied, ob der Kunde das begehrte Produkt aus einem Automaten oder aus einem Verkaufsregal beziehungsweise -tisch an sich nehme.

Richtig ist dem 8. Senat zufolge zwar das Argument von Tegut, dass bei einem Verzicht auf den Einsatz von Verkaufspersonal das dem Ladenschlussrecht zugrunde liegende Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht werde. Das Ladenöffnungsgesetz verfolge aber auch das Anliegen, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Zeit "der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen". Der Einkauf in Teo-Märkten sei auch nicht mit durchgängig möglichen Online-Bestellungen zu vergleichen: Diese hätten "keinerlei Außenwirkungen" und seien daher nicht geeignet, "die Sonn- und Feiertagsruhe der übrigen Bevölkerung zu beeinträchtigen".

IMHO: Sehr inkonsistente Argumentation, da:

  • kein eindeutiges Abgrenzungskriterium solcher Selbstbedienungsmärkte gegenüber Automaten existiert
  • ein räumlich abgeschlossener Selbstbedienungsmarkt m.E. deutlich weniger "Außenwirkung" bzw. Belästigung gegenüber Anwohnern als entsprechende Automaten bewirkt
  • die ladenschlussrechtlichen Begriffe der "Arbeitsruhe und seelische Erhebung" als Schutzkriterien gedacht werden sollten, die ausschließlich dem Schutz der Angestellten zu dienen haben - dem reinen Anwohnerschutz kann ausreichend durch das BImSchG Rechnung getragen werden

Wie seht ihr die Sache? Haltet ihr das strenge deutsche Ladenschlussrecht überhaupt für zeitgemäß / angemessen?

PS: In diesem Zusammenhang auch interessant, in wieweit zukünftig reine "Elektrotankstellen" ladenschlussrechtlich ggf. privilegiert sein könnten (Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des BT)

[–] [email protected] 0 points 1 year ago (6 children)

Thomas090900 vor 11 Stunden Man kann ja ruhig vollständig rechnen. Nach aktuellem Stand soll die A100 ja jetzt sogar 225.000€/m kosten (1). BAB 16+17 sind laut Autobahn GmbH (autobahn.de) 7,3km lang (nur die Autobahnkilometer gerechnet). Also über 1,6 Mrd (wir runden mal optimistisch auf 1,6Mrd ab).

Dazu kommen in den nächsten Jahren jährliche Verwaltungs- und Instandhaltungskosten von 570.000€/pro Jahr (Durchschnittskosten für Autobahnen in Deutschland (2) ). Am Anfang wird es natürlich weniger sein, dafür werden die Instandhaltungskosten bei der A100 später natürlich deutlich über dem Bundesschnitt liegen. Dementsprechend ein optimistischer Ansatz (ebenso wie die Annahme, dass der Bau nicht nochmal teurer wird ;-)).

Die Kostenfunktionen nach Jahren (in mio) ...

K_BAB = 1600 + 4,2x

K_ÖPNV = 200x

überschneiden sich dann nach etwas mehr als 8 Jahren.

Da kann man sich jetzt überlegen ob man einen 4,2 km langen Autobahnabschnitt in Berlin möchte oder 8 Jahre Deutschlandticket in ganz Deutschland. Komisch bleibt, dass für ein Projekt, das bundesweite Wirkung hat der Bund nicht zuständig ist. Für 4,2 km Stadt-Autobahn der Bund aber liebend gerne Mrd nach Berlin pumpt.

(1) https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/a100-noch-teurer-autobahn-in-den-osten-von-berlin-kostet-mehr-als-anderthalb-milliarden-euro-li.386201

(2) https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/interner-finanzplan-so-viel-kostet-ein-einziger-kilometer-autobahn/

...m.E. der gehaltvollste Leserkommentar zum ganzen Themenkomplex - vor diesem Hintergrund wäre es eine Schande, wenn die Errungenschaft des 49€ Ticket wegen läppischen 200 Mio. € / p.a. wieder beerdigt werden würde!

[–] [email protected] 0 points 1 year ago

Yes, and that is exactly the reason why the energy transition in the heating sector (insulation, conversion to heat pumps, etc.) is proceeding so slowly in Germany! - The incentives for landlords to invest in energy-saving measures are simply non-existent if increased heating costs (higher gas prices) can always be passed on to the tenants anyway...