Ich weiĂź nicht, was diese Verherrlichung von dem Typen soll. Ich will den nicht als Nachbarn, denn der zeigt mich noch an, wenn ich mal samstags vergesse, die StraĂźe zu kehren. Eine ganz ĂĽble Mischung aus Pedant, Querulant und Denunziant.
ich_iel
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Wenn der ein Denunziant ist, wärst du ein Jude auf der Flucht, die BRD Nazi-Deutschland und der korrupte Olli Adolf Hitler. Bist du dir sicher, dass dies der angebrachte Vergleich ist? Willst du wirklich die Gräueltaten des 3. Reichs mit Strassenverkehrsordnungsbussen vergleichen?
Jetzt erfindest du aber Dinge hinzu, er zeigt höchstens deine ordnungswidrig geparktes Auto an.
Es gibt nun mal Regel und Gesetze und wenn die dir nicht passen mach doch Werbung fĂĽr die Abschaffung dieser, vielleicht findest du Gleichgesinnte.
Etwa das Parken ĂĽberall und wie auch immer erlaubt ist?
Oder werbe dafür, dass man sich nicht mehr um seine Straße kümmern muss, entweder muss das dann der öffentliche Apparat übernehmen, oder man findet sich damit ab, dass es dreckiger wird.
Du siehst, du musst ihn nicht hassen, einfach etwas Werbung für deine Lösungen machen.
Mir scheint als hättest du einfach bedenken, dass dein eigenes Fehlverhalten bestraft werden könnte. Was durchaus verständlich ist, aber irgendwo auch etwas deine eigene Schuld, oder?
Niemand kann sich zu 100% an alle Regeln halten. Genau deshalb gibt es bei der Verfolgung von Regelverstößen einen Ermessenspielraum. In bestimmten Zusammenhängen widersprechen sich verschiedene Regeln auch, oder sind in ihrer Auswirkung kontraproduktiv.
Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass dieser tolle "Anzeigenhauptmeister" auch punkt 22 Uhr seine Nachbarn anzeigt, wenn der Staubsauger noch läuft. Falls das nicht stimmen sollte, um so besser, aber Leute, deren einziges Hobby es ist, andere Leute anzuzeigen, tun erfahrungsgemäß solche Dinge.
Ich hab gelesen, dass er mich anzeigt, wenn ich mal Samstags vergesse, die StraĂźe zu kehren. WeiĂź nicht mehr wo, aber er ist definitiv einer von der ganz ĂĽblen Sorte.
Ich bin immer noch der Meinung, dass der Kleckser von MĂĽnster der bessere Superheld ist.
Ich bin aus der Schleife.
Rechts im Bild der Anzeigenhauptmeister (durchsuche DuRöhre nach dem Begriff), links Fledermausmann, im Nachbarland auch als läderlappen bekannt.
Ah, ich hörte vom Anzeigenhauptmeister, bisher ohne Bild.
Er verschwendet viel mehr Ressourcen, als er einbringt.
Hier gehts nicht um Bußgeldeinnahmen, sondern darum, dass Autofahrern nicht erlaubt werden kann, ständig Fußwege, Radwege und Straßen zuzuparken.
Ressourcen, die man automatisieren könnte. Oder sogar die KI machen lassen.
Das liegt an den Stadtverwaltungen die ihren Job nicht machen. LG
Ich frage mich schon, ob die Anzeigen des selbsternannten Anzeigenhauptmeisters mehrheitlich so unnötig sind, dass kaum rechtliches Verfolgungsinteresse bestehen kann, oder ob tatsächlich die entscheidenden Ordnungsbeamten bei den betreffenden Gemeinden gezielt falsch die Verfahren einstellen.
Dazu lasse ich mal eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.01.16 (Aktenzeichen 5 StR 328/15) hier bzgl. einer Strafbarkeit nach § 339 StGB:
Im Rahmen von Opportunitätsentscheidungen – etwa bei der Einstellung des Verfahrens gemäß § 47 Abs. 2 OWiG – kann es dabei nicht darauf ankommen, ob es für eine Entscheidung gute oder weniger gute Gründe gibt, ob geringe Schuld oder fehlendes öffentliches Interesse an der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nachgewiesen oder ob das Prinzip der Verhältnismäßigkeit herangezogen worden ist. Allein entscheidend ist, ob die Einstellung ohne Ermessensausübung oder aus sachfremden Gründen erfolgt ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 – 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258, 261; vgl. LK-StGB/Hilgendorf, aaO Rn. 78; MüKo-StGB/Uebele, aaO Rn. 53; NK-StGB/Kuhlen, aaO Rn. 54).
Schwierig zu verstehen, also dĂĽrfen sie machen was sie wollen?
Gerade nicht: Ermessensausfall und sachfremde Erwägungen (also unzulässige Entscheidungsgrundlagen) bei der Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, die vom Entscheidenden bewusst fälschlich zugunsten einer beteiligten Partei in Kauf genommen werden, müssten demnach den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllen.
Zumindest lese ich das so. Von einem sattelfesten Strafrechtler mag das gerne richtiggestellt werden.
Vergelt's Gott!
Nicht der Held, den wir brauchen, aber der Held den wir verdienen.