Art. 94 Abs. 2 GG:
Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtswegs zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen.
Das ist der Rahmen, den die Verfassung steckt. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG), das das Einzelne regelt, ist ein „normales“ Gesetz, das dann eben mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden kann. Indem man hier absurde Änderungen vornähme, könnte man das BVerfG Recht simpel effektiv ausschalten.
Das Patt wäre spannend: Denn wenn eine solche Gesetzesänderung gegen die Grundsätze der Artikel 92 und 93 des Grundgesetzes verstieße, müsste ja das BVerfG darüber entscheiden und sie ggf. unterbinden. Das entsprechende Parlament würde darauf natürlich nicht parieren. Dann stünden BVerfG und Bundestag offen gegeneinander. Das hätte dann schon Bürgerkrieg-Potenzial.