this post was submitted on 04 Mar 2024
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Stimmt, gar nicht dran gedacht, dass Strafrecht ist ja was anderes ist, als das ganze Verkehrsgedöns.
Ich würde trotzdem davon ausgehen, dass der Vorsatz anders bewertet wird, als wenn jemand Steine von Brücken schmeißt.
Die Frage ist (für den Eventualvorsatz), ob sie in Kauf genommen haben, dass jemand getötet werden könnte. Man könnte das vielleicht aufteilen in 2 Fragen: Könnte ein Unfall passieren? Und: Könnte dabei jemand getötet werden?
Wenn jemand meint, dass sowieso alle abbremsen können, weil das Vorschrift ist, hat der keinen Vorsatz. Wenn jemand meint, dass einer, der die Vorschriften nicht einhält, bekommt, was ihm zusteht, der hat Vorsatz.
Wenn jemand Steine auf schnell fahrende Autos schmeißt, kann man schon aus den Umständen schließen, dass die Antwort "Ja" ist. Hier würde ich eher sagen, dass man mehr braucht.
So wird das bestimmt die Verteidigung darstellen, wenn sie was taugt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Richter einem Führerscheinbesitzer so etwas glauben würde. Eher sind die einfach davon ausgegangen, dass irgendjemand anders sich schon darum kümmert, dass zu sichern.
Den absichtlich abgekippten Misthaufen nicht mal wenigstens mit Warndreieck zu sichern ist halt auch selten dämlich.
"Selten dämlich" ist halt oft hundsgemein!