this post was submitted on 09 Mar 2025
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Deutschland

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founded 9 months ago
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Der Berliner Rapper Fler ist vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Er war gegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 65.000 Euro vorgegangen, das er deshalb kassiert hatte, weil er verbotene Liedzeilen gesungen hatte bzw. hatte singen lassen und Videos davon verbreitet hatte. Das BVerfG nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 19.12.2024, Az. 1 BvR 1425/24). Fler habe nicht ausreichend begründet, warum die Ordnungsgeldbeschlüsse zweier Münchener Gerichte Fler in seinen Grundrechten verletzen sollen. Insbesondere konnte Fler nicht mit dem Argument durchdringen, dass er sich nicht zurechnen lassen müsse, wenn das Publikum die verbotenen Textzeilen singe.

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[–] [email protected] 7 points 1 week ago (4 children)

Der Fall erinnert mich schon ein wenig an den von zwei gewissen Liedern der Ärzte, wobei es natürlich auch Unterschiede gibt.

[–] [email protected] 1 points 1 week ago

Zum Glück zwei große Unterschiede: Geschwisterliebe steht/stand auf dem Index, hier wurde spezifisch von einem Gericht drm Rapper unterlassen zu behaupten der angegriffenen Rapper sei nicht der Vater seiner vier Kinder sondern der Kader des FC Bremens (zum Schutze der Kinder wenn ich das richtig verstehe, man dürfe den Rapper schon als Bastard angreifen).

Und hier hat der Sänger selber die Zeilen gesungen, zumindest teilweise. Und die Ärzte warnen ja schon sehr davor und machen das mitsingen auch nicht sonderlich leicht für Menschen die das Lied nicht kennen.

Mein Punkt ist: Keine sorge eig., wenn ihr Lieder auf dem Index habt, so wie die Ärzte müsstet ihr sie weiterhin perfomen dürfen. Zumindest diese Entscheidung ändert da nichts dran.

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