this post was submitted on 09 Apr 2024
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Cannabis

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5 § 36 Abs. 1 Nr. 3 Wer entgegen § 4 Absatz 2 Cannabissamen einführt Personen ab 14 Jahren (§ 12 OWiG) 100 - 30 000 Euro

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[–] [email protected] 0 points 7 months ago

Wer hot den Drecksdreppen ins Ghirn gschissn?

[–] [email protected] 0 points 7 months ago

bis zu 30 000 Euro möglich, etwa für den unerlaubten Versand oder die Lieferung von Cannabis-Stecklingen.

[...]

Im Wiederholungsfall können die Bußgelder verdoppelt werden

Die haben doch nicht mehr alle Murmeln im Beutel. Komplett irre.

[–] [email protected] 0 points 7 months ago

Wow. Dass man nicht einfach mal akzeptieren kann, dass man verloren hat. So funktioniert Demokratie nunmal, die gewählte Regierung darf im eigenen Ermessen Gesetze erlassen wenn sie die Mehrheit hat, ob einem diese Entscheidungen gefallen oder nicht. Was für ein schlechter Verlierer der Maggus doch ist, zeugt wirklich von niederem Charakter

[–] [email protected] 0 points 7 months ago

Das ist vermutlich das Maximum, das sie festsetzen dürfen?

[–] [email protected] 0 points 7 months ago